Service
Zur Beantragung des Taxischeins (Führerscheins zur Fahrgastbeförderung, P-Schein genannt) bei der entsprechenden Behörde wird benötigt:
- Bescheinigung über ärztl. Untersuchung nach FeV von uns.
- Mindesalter 21 Jare
- Führerschein Klasse B
- Lichtbild
- polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über Teilnahme an Erste-Hife Kurs
- Ortskenntnisprüfung
- Bei einer Staatsangehörigkeit ausserhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren vorausgesetzt.
- evtl. Funkschein
- evtl. Nachweis eines Unternehmens, dass der Antragsteller mit Erhalt des P-Scheins angestellt wird.
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Wichtige Links:
Fahrerlaubnisrecht.de
Fev-Gesetzestext
Kraftfahrt-Bundesamt
Bundesanstalt für Straßenwesen