Service

 

Zur Beantragung des Taxischeins (Führerscheins zur Fahrgastbeförderung, P-Schein genannt) bei der entsprechenden Behörde wird benötigt:

- Bescheinigung über ärztl. Untersuchung nach FeV von uns.

- Mindesalter 21 Jare

- Führerschein Klasse B

- Lichtbild

- polizeiliches Führungszeugnis

- Nachweis über Teilnahme an Erste-Hife Kurs

- Ortskenntnisprüfung

- Bei einer Staatsangehörigkeit ausserhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren vorausgesetzt.

- evtl. Funkschein

- evtl. Nachweis eines Unternehmens, dass der Antragsteller mit Erhalt des P-Scheins angestellt wird.

 

 

Folgen Sie uns auf

Follow
FeVRheinmain on Twitter

 

Besuche Institut für Fahreignung, Gonsenheim auf Qype

 

Unsere Partner:

 

 

 

Wichtige Links:

Fahrerlaubnisrecht.de

Fev-Gesetzestext

Kraftfahrt-Bundesamt

Bundesanstalt für Straßenwesen